Glas, Kunststoffe und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten (Holz AIV) (AVV 170204)
Was darf in den Container
- Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden)
- Bahnschwellen
- Brandholz
- Monitore
- Holzfachwerk und Dachsparren
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Imprägnierte Gartenmöbel
- Lackierte Fenster oder Türen
- Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- Parkett und Dielen
- Sonstiges Altholz, welches aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann
- Zäune aus dem Außenbereich, behandelt mit Holzschutzmittel
Was darf nicht in den Container*
- Baum- und Strauchschnitt
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Gartenabfälle
- Glas- oder Metallanhaftungen
- Quecksilberbelastete Hölzer
- Wurzelstöcke
Hinweis:
*evtl. entstehende Mehrkosten durch notwendige Aussortierungsarbeiten müssen den Kunden in Rechnung gestellt werden.