Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht (AVV 170603)
Was darf in den Container
- Dämmmaterialien aus Glas- und Steinwolle, die vor dem Jahr 2000 eingebaut worden sind
Die Annahme von Dämmmaterial kann nur in luftdichten, verschließbaren Big Bag’s erfolgen. Diese Big Bag’s erhalten Sie bei uns auf Anfrage (kostenpflichtig).
Was darf nicht in den Container*
- Sonstige Abfälle
- Kabel
- Folien
- Metalle
- Holzreste
- Dachpappe
- Kunststoffe
- Gips- und Porenbeton
Hinweis:
*evtl. entstehende Mehrkosten durch notwendige Aussortierungsarbeiten müssen den Kunden in Rechnung gestellt werden.